Namensrecht in Deutschland: Regeln und Tipps für die Namenswahl

Das deutsche Namensrecht bestimmt maßgeblich, welche Namen Eltern ihren Kindern geben dürfen und welche Grenzen dabei gelten. Diese rechtlichen Regelungen haben sich über Jahrzehnte entwickelt und spiegeln sowohl gesellschaftliche Werte als auch praktische Notwendigkeiten wider. Während früher sehr strenge Regeln galten, zeigt sich heute eine deutlich liberalere Handhabung, die dennoch klare Prinzipien verfolgt.

Die rechtlichen Grundlagen finden sich hauptsächlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im Personenstandsgesetz (PStG) und in der Personenstandsverordnung (PStV). Diese Gesetze bilden das Fundament für alle Entscheidungen der Standesämter und Gerichte. Dabei stehen mehrere wichtige Prinzipien im Vordergrund: der Schutz des Namensträgers, die eindeutige Personenidentifikation, der Schutz der Allgemeinheit vor Verwechslungen und besonders die Wahrung des Kindeswohls.

Historische Entwicklung des Namensrechts

Bis ins 19. Jahrhundert war die Namensgebung in Deutschland weitgehend unreguliert. Erst mit der Einführung der Standesämter 1876 begann eine systematische Erfassung und Regulierung von Namen. Die Nationalsozialisten verschärften die Namensgesetze erheblich und verboten zahlreiche Namen, insbesondere jüdische Vornamen. Diese dunkle Phase der deutschen Geschichte hinterließ tiefe Spuren im Namensrecht.

Nach 1945 wurde das Namensrecht schrittweise liberalisiert. Ein wichtiger Meilenstein war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1991, das das „Recht auf den eigenen Namen“ als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts anerkannte. Seitdem wurden die Regelungen kontinuierlich gelockert, wobei das Kindeswohl weiterhin oberste Priorität hat. Die Rechtsprechung hat sich in den letzten Jahrzehnten deutlich gewandelt – waren früher viele ausländische oder ungewöhnliche Namen nicht zugelassen, so werden heute auch exotische Namen häufig akzeptiert, sofern sie das Kindeswohl nicht gefährden.

Das deutsche Namensrecht entwickelt sich kontinuierlich von strengen traditionellen Regeln hin zu einer liberaleren Praxis, die kulturelle Vielfalt respektiert, dabei aber stets das Kindeswohl als obersten Maßstab behält.

Das Kindeswohl als oberster Grundsatz

Der wichtigste Grundsatz im deutschen Namensrecht ist das Kindeswohl. Alle Entscheidungen über die Zulässigkeit eines Namens müssen sich an diesem Maßstab messen lassen. Ein Name gilt als kindeswohlgefährdend, wenn er geeignet ist, das Kind lächerlich zu machen, zu diskriminieren oder seine gesellschaftliche Integration zu erschweren. Das Kindeswohl wird dabei nicht nur aus heutiger Sicht beurteilt, sondern es wird auch berücksichtigt, wie sich ein Name im Laufe des Lebens auswirken könnte. So können Namen, die für ein Baby niedlich erscheinen, für einen erwachsenen Menschen problematisch sein.

Traditionell musste ein Vorname das Geschlecht des Kindes eindeutig erkennen lassen. Diese Regel wurde jedoch in den letzten Jahren erheblich gelockert. Geschlechtsneutrale Namen sind mittlerweile zulässig, wenn ein zweiter, geschlechtseindeutiger Vorname hinzugefügt wird. Bei intersexuellen Kindern oder wenn das Geschlecht bei der Geburt nicht eindeutig bestimmbar ist, gelten besondere Regelungen. Hier können auch explizit geschlechtsneutrale Namen gewählt werden.

Vornamen – Regeln und Bestimmungen

In Deutschland gibt es keine gesetzliche Obergrenze für die Anzahl der Vornamen. Praktisch akzeptieren die Standesämter jedoch meist nicht mehr als fünf Vornamen. Bei einer sehr großen Anzahl von Vornamen prüft das Standesamt besonders sorgfältig, ob dies noch dem Kindeswohl entspricht. Die Reihenfolge der Vornamen ist rechtlich relevant, da der erste Vorname als Rufname gilt und bei offiziellen Angelegenheiten verwendet wird.

Der Rufname ist der im täglichen Leben verwendete Vorname. Er muss nicht zwingend der erste eingetragene Vorname sein, sollte aber klar erkennbar sein. Bei mehreren Vornamen kann durch Unterstreichung, Hervorhebung oder eine entsprechende Erklärung deutlich gemacht werden, welcher Name als Rufname dient. In manchen Kulturen ist es üblich, dass der eigentliche Rufname erst an zweiter oder dritter Stelle steht. Diese kulturellen Besonderheiten werden von deutschen Standesämtern zunehmend berücksichtigt.

Deutschland erkennt grundsätzlich auch ausländische Namen an, sofern sie den deutschen Grundprinzipien entsprechen. Bei Namen aus anderen Kulturkreisen wird oft ein Nachweis über die Bedeutung und kulturelle Verwendung des Namens verlangt. Besonders bei Namen aus nicht-lateinischen Schriften müssen die Eltern eine verbindliche Umschrift vorlegen. Diese Umschrift wird dann in den deutschen Dokumenten verwendet.

Praktischer Ratgeber zur Namenswahl

Die Wahl des richtigen Namens für ein Kind erfordert sorgfältige Überlegungen und Vorbereitung. Eltern sollten sich frühzeitig über die Namenswahl Gedanken machen und verschiedene Optionen durchdenken. Dabei sollten nicht nur persönliche Vorlieben, sondern auch praktische Aspekte berücksichtigt werden.

Bei der Namenswahl ist es wichtig, die Aussprache und Schreibweise des Namens in verschiedenen Sprachen zu bedenken, besonders in einer globalisierten Welt. Auch die Kombination von Vor- und Nachname sollte stimmig sein und keine ungewollten Assoziationen hervorrufen.

Traditionell deutsche Namen sind praktisch immer zulässig. Dazu gehören bei männlichen Vornamen Alexander, Andreas, Christian, Daniel, Felix, Friedrich, Johannes, Martin, Michael, Sebastian und Thomas. Bei weiblichen Vornamen sind Anna, Elisabeth, Katharina, Maria, Christina, Franziska und Johanna bewährte Optionen.

Internationale Namen werden meist problemlos akzeptiert. Aus dem englischsprachigen Raum sind Namen wie Benjamin, David, Oliver, William, Emily, Emma und Sarah unproblematisch. Französische Namen wie Antoine, Nicolas, Philippe, Amélie, Claire und Sophie werden ebenfalls gerne zugelassen.

Namen aus anderen Kulturkreisen erfordern oft zusätzliche Nachweise. Arabische Namen wie Ahmad, Ali, Omar, Aisha, Fatima und Yasmin sind meist zulässig. Türkische Namen wie Ahmet, Mehmet, Ayşe und Fatma werden ebenfalls akzeptiert. Bei slavischen Namen wie Aleksandar, Viktor, Anastasia und Katarina gibt es selten Probleme.

Wenn ein Name abgelehnt wird, sollten Eltern nicht vorschnell aufgeben. Oft hilft es, zusätzliche Informationen über die Herkunft und Bedeutung des Namens zu liefern oder Belege für die Verwendung in anderen Ländern beizubringen. Ein Gespräch mit dem Standesbeamten kann klären, welche Bedenken bestehen und wie diese ausgeräumt werden können. Manchmal reichen kleine Modifikationen oder zusätzliche Namen aus.

Falls der Wunschname nicht durchsetzbar ist, gibt es oft Alternativen. Ähnlich klingende Namen, andere Schreibweisen oder die Verwendung als Zweitname können Kompromisslösungen sein. Auch die Wahl des Rufnamens bietet Flexibilität – wenn der offizielle erste Name neutral oder traditionell ist, kann ein ungewöhnlicherer Zweitname als Rufname verwendet werden.

Familiennamen – Erwerb und Änderung

Jeder Deutsche erhält bei der Geburt einen Familiennamen, der sich nach den zum Zeitpunkt der Geburt geltenden Regelungen richtet. Bei ehelichen Kindern können die Eltern zwischen dem Namen des Vaters oder der Mutter wählen. Diese Entscheidung gilt dann für alle weiteren gemeinsamen Kinder. Bei der Eheschließung können die Partner einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen oder ihre bisherigen Namen behalten. Wer den Namen ändert, kann seinen bisherigen Namen als Begleitnamen führen.

Bei einer Einbürgerung können Ausländer grundsätzlich ihren bisherigen Namen beibehalten. In bestimmten Fällen ist jedoch eine Eindeutschung möglich oder sogar erforderlich, etwa wenn der ursprüngliche Name in deutscher Sprache anstößig ist oder zu Verwechslungen führt. Die Eindeutschung erfolgt meist durch eine phonetische Anpassung oder durch Übersetzung der Namensbedeutung.

Eine Änderung des Familiennamens ist nur aus wichtigem Grund möglich. Als wichtige Gründe gelten etwa die Vermeidung von Verwechslungen, die Beseitigung von Nachteilen durch einen anstößigen Namen oder familiäre Besonderheiten. Der Antrag auf Namensänderung muss bei der zuständigen Behörde gestellt werden und ist gebührenpflichtig. Die Behörde prüft sorgfältig, ob die Voraussetzungen erfüllt sind – eine reine Unzufriedenheit mit dem Namen reicht nicht aus.

Praxisbeispiele aus der Rechtsprechung

Die deutsche Rechtsprechung zeigt eine zunehmende Liberalisierung bei der Namenszulassung. So wurden in den letzten Jahren Namen wie Pepsi-Carola, Störenfried oder Woodstock von verschiedenen Gerichten zugelassen, nachdem sie zunächst von Standesämtern abgelehnt worden waren. Besonders interessant sind Fälle mit internationalen Namen. Jihad wurde trotz der problematischen Assoziation zugelassen, da es sich um einen traditionellen arabischen Namen mit positiver Grundbedeutung handelt.

Ähnlich verhielt es sich mit Namen wie Allah oder Jesus, die trotz ihrer religiösen Bedeutung grundsätzlich zulässig sind. Auch geschlechtsneutrale Namen werden zunehmend akzeptiert. Namen wie Kim, Alex oder Sascha sind heute unproblematisch, auch ohne zusätzlichen geschlechtseindeutigen Namen, da sich die gesellschaftliche Wahrnehmung geändert hat.

Nicht alle Namen werden jedoch zugelassen. Borussia wurde als Vereinsname abgelehnt, Sonne als zu abstrakt eingestuft. Namen wie Schroeder als Vorname wurden abgelehnt, da sie primär als Familiennamen bekannt sind. Besonders streng sind die Standesämter bei Namen, die das Kind der Lächerlichkeit preisgeben könnten. Pumuckl, McDonald oder Nutella wurden entsprechend abgelehnt.

Verfahren bei Namensstreitigkeiten

Wenn ein Standesamt einen Namen ablehnt, können die Eltern zunächst Widerspruch einlegen. Wird dieser abgelehnt, ist der Weg zu den Verwaltungsgerichten frei. In erster Instanz entscheidet das Verwaltungsgericht, in zweiter Instanz das Oberverwaltungsgericht. Das Verfahren kann sich über Monate oder Jahre hinziehen. Während dieser Zeit kann das Kind einen Zwischennamen erhalten oder die Eintragung wird vorläufig mit einem Zusatz versehen.

Die Kosten für solche Verfahren können erheblich sein. Neben den Gerichtskosten fallen oft auch Kosten für Gutachten oder Rechtsbeistand an. In Namensverfahren müssen oft Gutachten über die Bedeutung, Herkunft oder kulturelle Verwendung eines Namens eingeholt werden. Sprachwissenschaftler, Ethnologen oder Kulturwissenschaftler erstellen entsprechende Expertisen. Besonders bei seltenen oder exotischen Namen ist es wichtig, die positive Bedeutung und Verwendung in der Herkunftskultur nachzuweisen.

Besondere Namensformen und Traditionen

Doppelnamen mit Bindestrich gelten rechtlich als ein Name. Sie sind sowohl bei Vor- als auch bei Familiennamen möglich. Bei Vornamen müssen beide Teile des Doppelnamens den üblichen Kriterien entsprechen. Familiennamen-Doppelnamen entstehen oft durch Heirat oder können bei der Einbürgerung gebildet werden. Sie dürfen jedoch nicht beliebig verlängert werden – meist sind nur zwei Namensteile zulässig.

Adelstitel sind seit 1919 Teil des Familiennamens und können entsprechend vererbt werden. Graf, Baron oder Freiherr sind damit reguläre Namensbestandteile ohne rechtliche Privilegien. Bei historischen Namen wird oft großzügig verfahren, da sie Teil der kulturellen Tradition sind. Selbst ungewöhnliche alte deutsche Namen werden meist problemlos zugelassen.

Namen mit religiösem Bezug sind grundsätzlich zulässig, sofern sie nicht verletzend oder diskriminierend sind. Maria, Mohammed, Abraham oder Buddha sind unproblematisch. Kulturelle Sensibilität ist bei Namen aus anderen Kulturkreisen wichtig. Was in einer Kultur normal ist, kann in einer anderen problematisch sein. Deutsche Standesämter bemühen sich zunehmend um kulturelle Kompetenz.

Internationale Aspekte und EU-Recht

Der Europäische Gerichtshof hat mehrfach Entscheidungen zum Namensrecht getroffen, die auch Deutschland binden. Grundsätzlich müssen EU-Bürger die Möglichkeit haben, ihre Namen aus dem Heimatland in anderen EU-Staaten zu führen. Dies führt zu einer zunehmenden Internationalisierung der Namenspraxis. Namen, die in einem EU-Land zulässig sind, können meist auch in Deutschland geführt werden, auch wenn sie nach deutschem Recht ursprünglich nicht zugelassen worden wären.

Deutsche Konsulate im Ausland wenden oft liberalere Maßstäbe an als inländische Standesämter, da sie die lokalen kulturellen Gegebenheiten berücksichtigen müssen. Dies kann zu Unterschieden in der Namenspraxis führen. Bei der Rückkehr nach Deutschland können jedoch Probleme entstehen, wenn im Ausland eingetragene Namen nach deutschem Recht problematisch sind. Meist werden aber pragmatische Lösungen gefunden.

Die Rechtsprechung wird kontinuierlich liberaler. Namen, die früher undenkbar waren, werden heute oft zugelassen. Diese Entwicklung spiegelt den gesellschaftlichen Wandel und die zunehmende Internationalisierung wider. Neue Trends wie Unisex-Namen oder kreative Neuschöpfungen werden zunehmend akzeptiert, solange sie dem Kindeswohl nicht widersprechen. Geschlechtsneutrale Namen wie Alex, Andrea, Chris, Dana, Jordan, Kay, Kim und Robin sind heute meist unproblematisch.

Die Digitalisierung verändert auch die Namenspraxis. Online-Recherchen über Namensbedeutungen sind einfacher geworden, gleichzeitig entstehen neue Herausforderungen bei der Darstellung von Namen in digitalen Systemen. Umlaute, Akzente und andere diakritische Zeichen können in manchen Systemen Probleme verursachen. Dies wird bei der Namensbewertung zunehmend berücksichtigt.

Moderne und trendige Namen werden teilweise akzeptiert. Bei Standesämtern oft akzeptierte Namen sind Aylin, Emilia, Giulia, Leonie, Luna, Mia, Elias, Fabio, Luca, Matteo und Noah. Oft abgelehnt oder umstritten sind dagegen Namen wie Apple, Chanel, Diamond, Princess, Rainbow oder Sunshine.






Umfassende Namensliste


Umfassende Namensliste

Kategorien und Zulässigkeit von Vornamen in Deutschland

Diese umfassende Liste enthält Vornamen verschiedener Kategorien mit Informationen zur Zulässigkeit in Deutschland. Die Namen sind nach Herkunft, Popularität und Akzeptanz bei Standesämtern sortiert.

Strukturierte Listen mit Namen

Traditionell deutsche Namen – immer zulässig

Männliche Vornamen

Alexander
Andreas
Anton
Bernhard
Christian
Daniel
David
Dominik
Eduard
Felix
Friedrich
Georg
Gustav
Heinrich
Jakob
Johannes
Karl
Klaus
Ludwig
Martin
Matthias
Michael
Nikolaus
Otto
Paul
Peter
Richard
Robert
Sebastian
Stefan
Thomas
Tobias
Ulrich
Viktor
Wilhelm
Wolfgang

Weibliche Vornamen

Alexandra
Andrea
Angela
Anna
Annette
Barbara
Birgit
Brigitte
Christina
Claudia
Daniela
Dorothea
Elisabeth
Eva
Franziska
Gabriele
Gisela
Gudrun
Heike
Helga
Ingrid
Irene
Johanna
Karin
Katharina
Kerstin
Kirsten
Margret
Maria
Martina
Monika
Nicole
Petra
Regina
Renate
Ruth
Sabine
Sandra
Silvia
Stephanie
Susanne
Tanja
Ursula
Ute
Waltraud

Internationale Namen – meist zulässig

Englischsprachige Namen (männlich)

Aaron
Adam
Adrian
Alan
Albert
Alfred
Andrew
Anthony
Arthur
Benjamin
Brian
Carl
Charles
Christopher
Colin
Daniel
David
Dennis
Derek
Douglas
Edward
Eric
Frank
Gary
George
Gordon
Graham
Gregory
Harold
Harry
Henry
Ian
Jack
James
Jason
Jeffrey
Jeremy
John
Jonathan
Joseph
Justin
Keith
Kenneth
Kevin
Lawrence
Malcolm
Mark
Martin
Matthew
Michael
Neil
Nicholas
Oliver
Patrick
Paul
Peter
Philip
Raymond
Richard
Robert
Roger
Ronald
Russell
Samuel
Scott
Simon
Stephen
Steven
Stuart
Timothy
William

Englischsprachige Namen (weiblich)

Alice
Amanda
Amy
Andrea
Angela
Ann
Anna
Anne
Barbara
Betty
Beverly
Brenda
Carol
Catherine
Christine
Deborah
Diana
Donna
Dorothy
Elizabeth
Emily
Emma
Frances
Helen
Janet
Jennifer
Jessica
Joan
Joyce
Julie
Karen
Katherine
Kathleen
Kelly
Laura
Linda
Lisa
Margaret
Maria
Marie
Mary
Michelle
Nancy
Nicole
Olivia
Patricia
Paula
Rebecca
Ruth
Sandra
Sarah
Sharon
Stephanie
Susan
Teresa
Virginia

Französische Namen (männlich)

Alain
André
Antoine
Arnaud
Bernard
Bruno
Charles
Christian
Claude
Daniel
Denis
Didier
Dominique
Emmanuel
Eric
Fabrice
François
Frédéric
Georges
Gérard
Guillaume
Henri
Jacques
Jean
Jérôme
Julien
Laurent
Louis
Luc
Marc
Marcel
Michel
Nicolas
Olivier
Pascal
Patrick
Paul
Philippe
Pierre
René
Robert
Sébastien
Serge
Stéphane
Thierry
Vincent
Yves

Französische Namen (weiblich)

Agnès
Amélie
Anne
Annie
Brigitte
Catherine
Cécile
Chantal
Christine
Claire
Claudine
Colette
Danielle
Dominique
Elisabeth
Émilie
Françoise
Geneviève
Hélène
Isabelle
Jacqueline
Jeanne
Julie
Karine
Laurence
Lucie
Madeleine
Marie
Martine
Michèle
Monique
Nathalie
Nicole
Odile
Patricia
Paulette
Simone
Sophie
Stéphanie
Suzanne
Sylvie
Thérèse
Valérie
Véronique
Virginie
Yvette
Yvonne

Namen aus anderen Kulturkreisen – oft zulässig

Arabische/muslimische Namen (männlich)

Abdul
Abdullah
Ahmad
Ahmed
Ali
Amir
Hasan
Hassan
Hussein
Ibrahim
Ismail
Khalid
Mohammed
Mustafa
Omar
Rashid
Samir
Yusuf

Arabische/muslimische Namen (weiblich)

Aisha
Amina
Fatima
Hafsa
Khadija
Laila
Mariam
Nadia
Safiya
Yasmin
Zahra
Zeinab

Türkische Namen (männlich)

Ahmet
Ali
Ayhan
Bayram
Cem
Deniz
Emre
Erkan
Hakan
Kemal
Mehmet
Murat
Mustafa
Osman
Özkan
Serkan
Süleyman
Tolga
Uğur
Yusuf

Türkische Namen (weiblich)

Ayşe
Burcu
Derya
Ebru
Fatma
Gül
Hafize
İrem
Merve
Neslihan
Özlem
Pınar
Serap
Sibel
Tülay
Ülkü
Yasemin
Zehra
Zuhal

Slavische Namen (männlich)

Aleksandar
Alexei
Boris
Dimitri
Igor
Ivan
Maxim
Mikhail
Nikola
Pavel
Sergei
Stanisław
Viktor
Vladimir
Yuri

Slavische Namen (weiblich)

Anastasia
Ekaterina
Elena
Irina
Katarina
Lydia
Maria
Nadia
Natasha
Olga
Svetlana
Tatiana
Vera
Yelena

Moderne und trendige Namen – teilweise zulässig

Oft akzeptiert (weiblich)

Aylin
Cheyenne
Destiny
Emilia
Giulia
Joline
Kiara
Leonie
Luna
Mia
Nia
Pia
Tia
Zoe

Oft akzeptiert (männlich)

Elias
Fabio
Jayden
Kian
Liam
Luca
Matteo
Neo
Noah
Romeo
Tiago

Oft abgelehnt oder umstritten (weiblich)

Apple
Blue
Champagne
Chanel
Diamond
Heaven
Liberty
Miracle
Paris
Phoenix
Princess
Rainbow
River
Sky
Summer
Sunshine

Oft abgelehnt oder umstritten (männlich)

Blade
Chaos
Danger
Dragon
Eagle
Fire
Hunter
Justice
King
Maverick
Phoenix
Rage
Storm
Tiger
Wolf

Geschlechtsneutrale Namen – zunehmend akzeptiert

Geschlechtsneutrale Namen

Alex
Andrea
Chris
Dana
Jan
Jordan
Kay
Kim
Lee
Lynn
Pat
Robin
Sam
Taylor

Historische deutsche Namen – meist zulässig

Altdeutsche Namen (männlich)

Adalbert
Albrecht
Arnulf
Berthold
Dietrich
Eberhard
Engelbert
Friedhelm
Gottfried
Günther
Hermann
Hubert
Konrad
Leopold
Lothar
Manifest
Norbert
Oswald
Reinhold
Siegfried
Waldemar
Werner
Wilfried

Altdeutsche Namen (weiblich)

Adelheid
Brunhilde
Cordula
Dorothea
Edith
Elvira
Friedericke
Gertrud
Hedwig
Hildegard
Kunigunde
Leonore
Mathilde
Mechthild
Roswitha
Sieglinde
Walburga
Wilhelmine

Namen mit religiösem Bezug – meist zulässig

Christliche Namen (männlich)

Abraham
Adam
Andreas
Bartholomäus
Benedikt
Christoph
Emmanuel
Gabriel
Isaak
Jakob
Jesus
Johannes
Joseph
Lukas
Markus
Matthäus
Nathanael
Paulus
Petrus
Raphael
Samuel
Simon
Stephanus
Thomas

Christliche Namen (weiblich)

Anna
Elisabeth
Eva
Judith
Maria
Martha
Miriam
Rebekka
Ruth
Sara

Aus anderen Religionen

Buddha
Dharma
Krishna
Moses
Noah
Shiva

Diese Namen sind oft zulässig, unterliegen aber einer Einzelfallprüfung.

Regional typische Namen

Norddeutsche Namen (männlich)

Cord
Dirk
Enno
Fiete
Hauke
Heiko
Jann
Jannik
Jörn
Kai
Lars
Malte
Nils
Ole
Sven
Thies
Till
Tjark
Ulf

Norddeutsche Namen (weiblich)

Antje
Bente
Birte
Dörte
Frauke
Gesine
Greetje
Imke
Jantje
Kaja
Lena
Maren
Neele
Silke
Tanja
Wiebke

Süddeutsche/bayerische Namen (männlich)

Alois
Anton
Benedikt
Blasius
Florian
Hans
Jakob
Johann
Josef
Kaspar
Korbinian
Ludwig
Magnus
Martin
Matthias
Max
Rupert
Sebastian
Xaver

Süddeutsche/bayerische Namen (weiblich)

Agnes
Apollonia
Barbara
Bernadette
Crescentia
Franziska
Genoveva
Johanna
Josefa
Judith
Katharina
Kunigunde
Magdalena
Margarete
Maria
Notburga
Regina
Theresia
Ursula
Walburga

Fantasy- und Literaturinspirierte Namen – sehr kritisch geprüft

Oft abgelehnt

Aragorn
Frodo
Gandalf
Legolas
Anakin
Jedi
Luke
Princess Leia
Hermione
Potter
Severus

Namen aus Herr der Ringe, Star Wars und Harry Potter werden in der Regel abgelehnt.

Manchmal akzeptiert

Arwen
Galadriel
Luna

Diese Namen werden manchmal akzeptiert, wenn sie als traditionelle Namen interpretierbar sind.

Markennamen und Produktnamen – fast immer abgelehnt

Markennamen

Adidas
Apple
Chanel
Coca-Cola
Ferrari
Google
McDonald
Mercedes
Nike
Nutella
Pepsi
Porsche
Rolex
Toyota
Volkswagen

Namen mit negativen Assoziationen – abgelehnt

Problematische Namen

Adolf
Caligula
Judas
Nero
Demon
Devil
Satan
Killer
Trouble
Virus

Diese Namen werden aufgrund historischer, religiöser oder negativer Bedeutungen abgelehnt.

Titel und Berufsbezeichnungen als Namen – meist abgelehnt

Titel und Berufsbezeichnungen

Admiral
Baron
Count
Doctor
General
Judge
Kaiser
King
Lord
Master
President
Prince
Professor
Sheriff

Geografische Begriffe als Namen – kritisch geprüft

Oft abgelehnt

Berlin
Deutschland
Europa
Hamburg
München

Manchmal akzeptiert

Asia
Brooklyn
Chelsea
Dakota
Florence
Georgia
Indiana
Paris
Sydney
Valencia

Kuriose Namensanträge aus der Rechtsprechung

Abgelehnte Namen

Bierstübl
Borussia
Crazy Horse
Gin
Grammophon
Holunder
Jazz
Ketchup
Lenin
Mikado
November
Partizan
Pfefferminze
Pumuckl
Rosenherz
Satan
Sputnik
Stone
Superman
Waldmeister
Waterloo

Zugelassene Namen nach anfänglicher Ablehnung

Alienor
Anderson
Chelsy
Curt-Winand
Django
Eazy
Fanta
Godsgift
Jona-Levi
Lafayette
Legolas
Mandala
Neowise
Pazifika
Sunshine
Tango
Universe
Whisky

Diese Namen wurden nach anfänglicher Ablehnung in Einzelfällen doch zugelassen.

Diese Liste dient als Überblick über die Zulässigkeit von Vornamen in Deutschland. Die endgültige Entscheidung obliegt dem zuständigen Standesamt.

© 2023 – Umfassende Namensliste



Fazit

Das deutsche Namensrecht befindet sich in einem kontinuierlichen Wandel zwischen Tradition und Moderne. Während das Kindeswohl als oberster Grundsatz unverändert gilt, zeigt sich eine deutliche Liberalisierung bei der Bewertung von Namen. Eltern haben heute wesentlich mehr Freiheiten bei der Namenswahl als frühere Generationen, müssen aber dennoch die rechtlichen Grenzen beachten. Die zunehmende Internationalisierung und kulturelle Vielfalt spiegelt sich auch in der Namenspraxis wider. Standesämter und Gerichte entwickeln zunehmend Sensibilität für verschiedene kulturelle Traditionen, ohne dabei die deutschen Grundprinzipien aufzugeben. Wer einen ungewöhnlichen Namen wählen möchte, sollte sich gut vorbereiten und gegebenenfalls Belege für die Bedeutung und kulturelle Verwendung des Namens sammeln. Mit der richtigen Herangehensweise lassen sich heute auch außergewöhnliche Namenswünsche oft verwirklichen.

Häufig gestellte Fragen zum Namensrecht

Wie viele Vornamen darf ein Kind in Deutschland haben?
Es gibt keine gesetzliche Obergrenze für die Anzahl der Vornamen. Praktisch akzeptieren Standesämter meist nicht mehr als fünf Vornamen. Bei einer sehr großen Anzahl prüft das Standesamt besonders sorgfältig, ob dies noch dem Kindeswohl entspricht.

Können ausländische Namen in Deutschland verwendet werden?
Deutschland erkennt grundsätzlich auch ausländische Namen an, sofern sie den deutschen Grundprinzipien entsprechen und das Kindeswohl nicht gefährden. Bei Namen aus anderen Kulturkreisen wird oft ein Nachweis über Bedeutung und kulturelle Verwendung verlangt.

Was passiert, wenn ein Standesamt einen Namen ablehnt?
Eltern können zunächst Widerspruch einlegen. Wird dieser abgelehnt, ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten möglich. Das Verfahren kann sich über Monate hinziehen, während dieser Zeit kann das Kind einen Zwischennamen erhalten.

Sind geschlechtsneutrale Namen in Deutschland erlaubt?
Geschlechtsneutrale Namen sind mittlerweile zulässig, wenn ein zweiter, geschlechtseindeutiger Vorname hinzugefügt wird. Bei intersexuellen Kindern gelten besondere Regelungen, hier können auch explizit geschlechtsneutrale Namen gewählt werden.

Kann der Familienname nach der Geburt noch geändert werden?
Eine Änderung des Familiennamens ist nur aus wichtigem Grund möglich. Dazu gehören die Vermeidung von Verwechslungen, die Beseitigung von Nachteilen durch einen anstößigen Namen oder besondere familiäre Umstände. Der Antrag ist gebührenpflichtig und wird sorgfältig geprüft.

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