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Wer ein Kind erwartet oder gerade frisch Eltern geworden ist, steht vor einer Vielzahl neuer Herausforderungen. Die finanzielle Absicherung in der Elternzeit gehört zu den wichtigsten organisatorischen Aufgaben. Das Elterngeld bietet hier eine wesentliche Unterstützung – doch der Weg zur optimalen Förderung ist mit einigen Hürden gepflastert. Viele Eltern verschenken unwissentlich hunderte oder sogar tausende Euro, weil sie bei der Beantragung entscheidende Fehler machen. Dieser Ratgeber zeigt die sieben häufigsten Fallstricke und erklärt, wie Eltern sie geschickt umgehen können.
Die Bedeutung des richtigen Timings beim Elterngeldantrag
Der Zeitpunkt der Antragstellung entscheidet maßgeblich darüber, wie viel Elterngeld eine Familie letztendlich erhält. Viele frischgebackene Eltern wissen nicht, dass Elterngeld maximal drei Monate rückwirkend gezahlt wird – gerechnet ab dem Monat des Antragseingangs. Wer den Antrag beispielsweise erst ein halbes Jahr nach der Geburt stellt, verliert unwiderruflich die Zahlungen für die ersten Monate. In Zeiten ohnehin angespannter Finanzen kann dies eine empfindliche Lücke im Familienbudget bedeuten.
Die gute Nachricht: Es ist möglich, den Elterngeldantrag bereits vor der Geburt vorzubereiten und alle notwendigen Unterlagen zu sammeln. Nach der Geburt muss dann nur noch die Geburtsurkunde nachgereicht werden. Besonders hilfreich ist auch die Möglichkeit, einen unvollständigen Antrag einzureichen und fehlende Dokumente nachzuliefern. Damit wird der Anspruchszeitraum gesichert, während noch Zeit bleibt, alle Unterlagen zusammenzustellen.
Werdende Eltern sollten daher idealerweise schon im letzten Schwangerschaftsdrittel beginnen, sich mit dem Thema Elterngeld intensiv auseinanderzusetzen. Besonders in Großstädten, wo die Bearbeitungszeit bei den Elterngeldstellen mehrere Wochen betragen kann, ist frühzeitiges Handeln ratsam. Eine frühe Antragstellung sorgt nicht nur für finanzielle Sicherheit, sondern reduziert auch den Stress in der ohnehin aufregenden Zeit nach der Geburt.
Den optimalen Bemessungszeitraum wählen und Einkommensverluste vermeiden
Ein entscheidender Faktor für die Höhe des Elterngeldes ist der Bemessungszeitraum – also jene 12 Kalendermonate vor der Geburt, die zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen werden. Viele Eltern übersehen die Möglichkeit, bestimmte Monate aus dieser Berechnung auszuklammern. Dies ist besonders relevant, wenn das Einkommen in einzelnen Monaten niedriger ausfiel, etwa durch Krankheit, Kurzarbeit oder bei einem vorangegangenen Elterngeldbezug.
Die Elterngeldstellen klären oft nicht proaktiv über diese Optimierungsmöglichkeiten auf. Daher lohnt es sich, den eigenen Bemessungszeitraum kritisch zu prüfen. Monate mit geringerem Einkommen können ausgeschlossen werden, wenn sie durch bestimmte Umstände bedingt waren: Mutterschaftsgeldbezug, schwangerschaftsbedingte Erkrankungen, Beschäftigungsverbote während der Schwangerschaft oder Elterngeldbezug für ein älteres Kind.
Ein Beispiel verdeutlicht den finanziellen Unterschied: Bei einer Mutter mit normalerweise 3.000 Euro Bruttogehalt, die drei Monate vor der Geburt aufgrund eines Beschäftigungsverbots nur Mutterschaftsgeld erhielt, würde das durchschnittliche Einkommen im Bemessungszeitraum deutlich sinken. Werden diese Monate ausgeschlossen und stattdessen frühere Monate mit vollem Gehalt berücksichtigt, kann dies mehrere hundert Euro mehr Elterngeld pro Monat bedeuten.
Besonders für Eltern, die während der Corona-Pandemie von Kurzarbeit betroffen waren oder deren Einkommen anderweitig schwankte, ist diese Regelung von großer Bedeutung. Wer unsicher ist, sollte bei der Elterngeldstelle verschiedene Berechnungsvarianten anfragen und vergleichen.
Die richtigen Nachweise sammeln und Einkommensangaben korrekt dokumentieren
Ein häufiger Grund für Verzögerungen bei der Elterngeldbearbeitung sind fehlende oder fehlerhafte Einkommensnachweise. Die korrekte Dokumentation des Einkommens ist jedoch entscheidend für eine reibungslose Bearbeitung und die richtige Berechnung des Elterngeldanspruchs. Angestellte benötigen in der Regel die Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor dem Geburtsmonat. Dabei ist zu beachten, dass wirklich alle Abrechnungen vollständig vorliegen – eine einzige fehlende Abrechnung kann den gesamten Prozess verzögern.
Besonders komplex wird es bei variablen Gehältern mit Boni, Provisionen oder Sonderzahlungen. Hier müssen alle Gehaltsbestandteile korrekt ausgewiesen sein. Selbstständige stehen vor einer noch größeren Herausforderung: Sie müssen ihren letzten Steuerbescheid einreichen, oft ergänzt durch eine aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Gerade bei noch nicht abgeschlossenen Geschäftsjahren kann dies knifflig werden.
Neben den Einkommensnachweisen vor der Geburt spielen auch die Angaben zu geplanten Einkünften nach der Geburt eine wichtige Rolle – insbesondere beim ElterngeldPlus. Hier muss präzise angegeben werden, in welchem Umfang während des Elterngeldbezugs gearbeitet werden soll. Fehlerhafte Angaben können zu nachträglichen Korrekturen und im schlimmsten Fall zu Rückforderungen führen.
Ein häufig übersehenes Detail: Wer Mutterschaftsgeld bezieht, benötigt sowohl eine Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld als auch eine Bescheinigung des Arbeitgebers über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld. Diese Dokumente sind zwingend erforderlich, da das Mutterschaftsgeld vollständig auf das Elterngeld angerechnet wird.
Die sorgfältige Planung des Elterngeldantrags ist keine Bürokratie um ihrer selbst willen – sie kann tausende Euro Unterschied für Familien bedeuten und entscheidet maßgeblich über die finanzielle Stabilität im ersten Lebensjahr des Kindes.
Elternzeit und Elterngeld strategisch aufeinander abstimmen
Ein klassischer Fehler vieler Eltern ist die Verwechslung oder mangelnde Abstimmung von Elterngeld und Elternzeit. Obwohl beide Leistungen eng miteinander verbunden sind, handelt es sich um zwei unterschiedliche Rechtsansprüche mit verschiedenen Antragsverfahren und Fristen. Das Elterngeld wird bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt, während die Elternzeit beim Arbeitgeber angemeldet werden muss – und zwar spätestens sieben Wochen vor deren Beginn.
Die fehlende Koordination dieser beiden Aspekte kann zu finanziellen Einbußen führen. Wer beispielsweise Elterngeld bezieht, aber keine Elternzeit nimmt und somit weiterarbeitet, muss sein volles Gehalt auf das Elterngeld anrechnen lassen. Das bedeutet im Klartext: Das Elterngeld wird entsprechend gekürzt oder entfällt sogar ganz. Umgekehrt kann eine Elternzeit ohne Elterngeldbezug zu finanziellen Engpässen führen, wenn keine anderen Einkommensquellen zur Verfügung stehen.
Besonders komplex wird die Planung für die Zeit nach dem 14. Lebensmonat des Kindes. Wer ElterngeldPlus beansprucht, kann die finanzielle Unterstützung bis zum 32. Lebensmonat des Kindes strecken. Hier muss die Elternzeit präzise mit den ElterngeldPlus-Monaten abgestimmt werden. Viele Eltern übersehen zudem, dass die Elternzeit für den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem achten Geburtstag des Kindes bereits 13 Wochen im Voraus angemeldet werden muss.
Eine strategische Planung berücksichtigt auch die berufliche Situation beider Elternteile. Karrierechancen, anstehende Projekte oder saisonale Arbeitsbelastungen können wichtige Faktoren sein, die in die Entscheidung einfließen sollten, wer wann Elternzeit nimmt. Ein offenes Gespräch mit dem Arbeitgeber kann hier helfen, eine für alle Seiten optimale Lösung zu finden.
Teilzeitarbeit während des Elterngeldbezugs richtig planen
Die Möglichkeit, während des Elterngeldbezugs in Teilzeit zu arbeiten, bietet Eltern finanzielle und berufliche Flexibilität. Doch gerade hier lauern Fallstricke, die zu empfindlichen Einbußen oder sogar zur Rückforderung von Elterngeld führen können. Beim klassischen Basiselterngeld dürfen Eltern bis zu 32 Wochenstunden arbeiten – jede Stunde mehr führt zum vollständigen Verlust des Elterngeldanspruchs für diesen Monat.
Noch komplexer werden die Regelungen beim ElterngeldPlus und beim Partnerschaftsbonus. Beim ElterngeldPlus gilt ebenfalls die Grenze von maximal 32 Wochenstunden. Der Partnerschaftsbonus, der vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate ermöglicht, erfordert, dass beide Eltern gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten. Hier ist absolute Präzision gefordert: Selbst wenn nur ein Elternteil in einem Monat die Stundengrenze um eine einzige Stunde unter- oder überschreitet, kann der Partnerschaftsbonus für beide Elternteile und für alle vier Monate rückwirkend entfallen.
Ein häufiges Problem entsteht, wenn die tatsächliche Arbeitszeit nicht mit den im Antrag gemachten Angaben übereinstimmt. Arbeitet jemand mehr oder weniger als angegeben, muss dies der Elterngeldstelle umgehend mitgeteilt werden. Versäumnisse können zu nachträglichen Korrekturen führen – im schlimmsten Fall zu erheblichen Rückforderungen, die das Familienbudget empfindlich belasten.
Besondere Vorsicht ist bei unregelmäßigen Arbeitszeiten geboten. Hier empfiehlt es sich, mit dem Arbeitgeber klare Vereinbarungen zu treffen und diese schriftlich festzuhalten. Auch Selbstständige müssen ihre Arbeitszeit während des Elterngeldbezugs genau dokumentieren können. Eine sorgfältige Planung der Teilzeittätigkeit lohnt sich in jedem Fall, denn sie ermöglicht eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei gleichzeitiger finanzieller Absicherung.
Elterngeld erfolgreich beantragen: Der umfassende Leitfaden
Die Beantragung von Elterngeld ist ein wichtiger Schritt für junge Familien, der mit der richtigen Vorbereitung reibungslos verlaufen kann. Dieser Leitfaden fasst die entscheidenden Punkte zusammen und bietet eine strukturierte Anleitung für den Antragsprozess.
Zeitplanung für den Elterngeldantrag
- Beginnen Sie die Vorbereitung idealerweise bereits im letzten Schwangerschaftsdrittel
- Reichen Sie den Antrag unmittelbar nach der Geburt ein – maximal werden drei Monate rückwirkend gezahlt
- Nutzen Sie die Möglichkeit, den Antrag auch unvollständig einzureichen und Dokumente nachzuliefern
- Berücksichtigen Sie eine Bearbeitungszeit von mehreren Wochen, besonders in Großstädten
Optimierung des Bemessungszeitraums
- Prüfen Sie Ihr Einkommen in den 12 Monaten vor der Geburt auf Schwankungen
- Identifizieren Sie Monate mit geringerem Einkommen, die ausgeschlossen werden können:
- Monate mit Mutterschaftsgeldbezug
- Monate mit schwangerschaftsbedingter Krankheit
- Monate mit Beschäftigungsverbot
- Monate mit Elterngeldbezug für ein älteres Kind
- Monate mit Einkommenseinbußen durch Kurzarbeit
- Lassen Sie sich bei Unsicherheiten verschiedene Berechnungsvarianten von der Elterngeldstelle aufzeigen
Notwendige Unterlagen für den Elterngeldantrag
- Geburtsurkunde des Kindes (Original)
- Personalausweise beider Eltern (Kopien)
- Einkommensnachweise:
- Angestellte: Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate
- Selbstständige: letzter Steuerbescheid, aktuelle EÜR oder BWA
- Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeld
- Bescheinigung des Arbeitgebers über Arbeitgeberzuschuss
- Nachweis über Beginn der Elternzeit vom Arbeitgeber
- Bei Teilzeitarbeit: Bestätigung der wöchentlichen Arbeitszeit
- Ausländische Staatsangehörige: Kopie des Aufenthaltstitels
- Kontoverbindung für Elterngeldzahlungen
Strategische Planung von Elternzeit und Elterngeld
- Koordinieren Sie Elternzeit (Antrag beim Arbeitgeber) und Elterngeld (Antrag bei der Behörde)
- Beachten Sie die unterschiedlichen Fristen:
- Elternzeit: 7 Wochen vor Beginn anmelden
- Elternzeit zwischen 3. und 8. Geburtstag: 13 Wochen vorher anmelden
- Planen Sie die optimale Aufteilung zwischen den Partnern (Partnermonate nicht vergessen)
- Berücksichtigen Sie berufliche Faktoren bei der zeitlichen Planung
Teilzeitarbeit während des Elterngeldbezugs
- Beachten Sie die maximale Arbeitszeit von 32 Wochenstunden beim Basiselterngeld und ElterngeldPlus
- Für den Partnerschaftsbonus: Beide Eltern müssen gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten
- Dokumentieren Sie Ihre Arbeitszeit sorgfältig, besonders bei unregelmäßigen Arbeitszeiten
- Melden Sie Änderungen der Arbeitszeit umgehend der Elterngeldstelle
Steuerliche Aspekte berücksichtigen
- Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt
- Kalkulieren Sie mögliche Steuernachzahlungen ein
- Prüfen Sie steuerliche Optimierungsmöglichkeiten, z.B. durch Steuerklassenwechsel vor der Schwangerschaft
- Legen Sie Rücklagen für eventuelle Nachzahlungen an
weiterführende Quellen zum Thema
- Elterngeld und ElterngeldPlus: Die offizielle Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bietet umfassende Informationen zu Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus.
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – offizielle Regierungsquelle mit aktuellen Informationen. - Elterngeldrechner: Ein praktischer Online-Rechner zur Simulation verschiedener Elterngeld-Szenarien, der hilft, die optimale Variante für die eigene Situation zu finden.
Quelle: Spezialisiertes Informationsportal zum Thema Elterngeld mit Rechner und Expertenberatung. - Familienportal – Elterngeld: Das Familienportal der Bundesregierung bietet neben Informationen zum Elterngeld auch Hilfe bei der Suche nach der zuständigen Elterngeldstelle in Ihrer Region.
Quelle: Offizielles Familienportal der Bundesregierung mit umfassenden Informationen zu Familienleistungen.
Die optimale Aufteilung des Elterngeldes zwischen den Partnern
Eine durchdachte Verteilung der Elterngeldmonate zwischen beiden Elternteilen kann einen erheblichen finanziellen Unterschied machen. Grundsätzlich haben Eltern Anspruch auf 12 Monate Basiselterngeld, die sie untereinander aufteilen können. Kommen zwei zusätzliche Partnermonate hinzu, verlängert sich der Bezugszeitraum auf insgesamt 14 Monate. Viele Paare verschenken diese zwei zusätzlichen Monate, indem sie die Aufteilung nicht optimal gestalten.
Die strategische Planung beginnt mit der Analyse der Einkommenssituation beider Partner. Bei deutlichen Einkommensunterschieden kann es sinnvoll sein, dass der besserverdienende Elternteil weniger Monate Basiselterngeld, dafür aber mehr ElterngeldPlus-Monate in Anspruch nimmt. ElterngeldPlus beträgt zwar maximal die Hälfte des Basiselterngeldes, ermöglicht aber eine Teilzeittätigkeit und damit ein zusätzliches Einkommen, ohne dass das Elterngeld vollständig wegfällt.
Besonders attraktiv ist der Partnerschaftsbonus: Wenn beide Eltern gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten, erhalten sie jeweils vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate. Diese Option wird häufig übersehen, kann aber die finanzielle Situation der Familie deutlich verbessern und gleichzeitig eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit fördern.
Ein typischer Fehler ist die unzureichende Abstimmung mit dem Arbeitgeber. Frühzeitige Gespräche über Teilzeitoptionen und flexible Arbeitszeiten können helfen, eine für alle Seiten optimale Lösung zu finden. Auch berufliche Entwicklungsmöglichkeiten sollten in die Planung einbezogen werden. Manchmal kann es sinnvoll sein, dass ein Partner früher in den Beruf zurückkehrt, um wichtige Karriereschritte nicht zu verpassen, während der andere Partner länger beim Kind bleibt.
Die steuerlichen Auswirkungen des Elterngeldes richtig einschätzen
Ein häufig vernachlässigter Aspekt des Elterngeldes sind die steuerlichen Implikationen. Obwohl das Elterngeld selbst steuerfrei ist, unterliegt es dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Das Elterngeld wird zum versteuernden Einkommen hinzugerechnet, um den persönlichen Steuersatz zu ermitteln. Dieser höhere Steuersatz wird dann auf das tatsächlich zu versteuernde Einkommen angewendet – was zu einer höheren Steuerlast führen kann.
Besonders relevant ist dieser Effekt für Familien, in denen ein Partner weiterhin in Vollzeit arbeitet oder in denen beide Partner ein höheres Einkommen haben. Die Steuernachzahlung kann dann im Folgejahr unangenehm überraschen. Experten empfehlen daher, etwa 10% des Elterngeldes als Rücklage für eventuelle Steuernachzahlungen beiseite zu legen. So wird die finanzielle Planung nicht durch unerwartete Forderungen des Finanzamts durchkreuzt.
Eine vorausschauende Steuerplanung kann bereits vor der Schwangerschaft beginnen. Ein Steuerklassenwechsel kann sinnvoll sein, um die Höhe des Elterngeldes positiv zu beeinflussen. Da das Elterngeld auf Basis des Nettoeinkommens berechnet wird, kann ein Wechsel in eine günstigere Steuerklasse (etwa von Klasse 5 in Klasse 3) zu einem höheren Elterngeld führen. Allerdings muss dieser Wechsel rechtzeitig erfolgen – mindestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes, um voll wirksam zu werden.
Auch während des Elterngeldbezugs gibt es steuerliche Optimierungsmöglichkeiten. Wer in Teilzeit arbeitet, sollte prüfen, ob bestimmte Ausgaben als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Zudem können Kinderbetreuungskosten steuerlich abgesetzt werden – ein Aspekt, der besonders für berufstätige Eltern relevant ist. Eine professionelle Steuerberatung kann hier helfen, alle Möglichkeiten auszuschöpfen.
Fazit: Mit sorgfältiger Planung das Maximum aus dem Elterngeld herausholen
Die Beantragung von Elterngeld mag zunächst wie ein bürokratischer Hürdenlauf erscheinen, doch mit der richtigen Vorbereitung und einem Verständnis der häufigsten Fallstricke können Eltern ihre finanzielle Unterstützung optimieren. Der Unterschied zwischen einer durchdachten und einer unüberlegten Antragstellung kann mehrere tausend Euro betragen – Geld, das in der Familiengründungsphase besonders wertvoll ist.
Die wichtigsten Erfolgsfaktoren sind eine frühzeitige Antragstellung, die optimale Wahl des Bemessungszeitraums, vollständige und korrekte Einkommensnachweise, eine durchdachte Koordination von Elternzeit und Elterngeld, präzise Angaben zur Teilzeitarbeit, eine strategische Aufteilung zwischen den Partnern und die Berücksichtigung steuerlicher Auswirkungen. Jeder dieser Faktoren kann den Unterschied zwischen einer optimalen und einer suboptimalen Elterngeldleistung ausmachen.
Besonders wichtig ist die individuelle Anpassung der Elterngeldstrategie an die persönliche und berufliche Situation der Familie. Es gibt keine Universallösung – was für eine Familie optimal ist, kann für eine andere weniger vorteilhaft sein. Daher lohnt es sich, verschiedene Szenarien durchzuspielen und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.
Mit einer sorgfältigen Planung können Eltern nicht nur finanzielle Vorteile maximieren, sondern auch mehr Flexibilität in der Gestaltung der ersten Lebensjahre ihres Kindes gewinnen. Das Elterngeld bietet die Chance, Familie und Beruf besser zu vereinbaren und die intensive Zeit mit dem Nachwuchs ohne existenzielle Sorgen zu genießen – eine Chance, die mit der richtigen Vorbereitung optimal genutzt werden kann.
Häufig gestellte Fragen zum Elterngeld
Wann sollte der Elterngeldantrag spätestens gestellt werden?
Der Elterngeldantrag sollte idealerweise unmittelbar nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Das Elterngeld wird maximal drei Monate rückwirkend gezahlt, gerechnet ab dem Monat des Antragseingangs. Wer den Antrag beispielsweise erst vier Monate nach der Geburt einreicht, verliert den Anspruch auf den ersten Monat unwiderruflich. Um keine finanziellen Einbußen zu riskieren, empfiehlt es sich, den Antrag bereits vor der Geburt vorzubereiten und alle notwendigen Unterlagen zu sammeln.
Welche Monate können aus dem Bemessungszeitraum ausgeschlossen werden?
Aus dem Bemessungszeitraum können Monate ausgeschlossen werden, in denen das Einkommen aufgrund bestimmter Umstände niedriger war. Dazu zählen Monate mit Mutterschaftsgeldbezug, schwangerschaftsbedingter Krankheit, Beschäftigungsverboten während der Schwangerschaft oder Elterngeldbezug für ein älteres Kind. Auch Monate mit Einkommenseinbußen durch Kurzarbeit, insbesondere während der Corona-Pandemie, können oft ausgeschlossen werden. Diese Ausschlüsse können die Höhe des Elterngeldes erheblich beeinflussen, da stattdessen frühere Monate mit höherem Einkommen in die Berechnung einfließen.
Wie wirkt sich Teilzeitarbeit auf das Elterngeld aus?
Bei Teilzeitarbeit während des Elterngeldbezugs darf die wöchentliche Arbeitszeit maximal 32 Stunden betragen. Beim Basiselterngeld wird das Teilzeiteinkommen auf das Elterngeld angerechnet, was die Höhe des Elterngeldes reduziert. ElterngeldPlus bietet hier Vorteile: Es beträgt zwar maximal die Hälfte des Basiselterngeldes, wird aber nicht durch das Teilzeiteinkommen gemindert, solange dieses den Unterschiedsbetrag zwischen dem Einkommen vor und nach der Geburt nicht übersteigt. Für den Partnerschaftsbonus müssen beide Eltern gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten, was vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate für jeden Elternteil ermöglicht.
Welche steuerlichen Auswirkungen hat das Elterngeld?
Obwohl das Elterngeld selbst steuerfrei ist, unterliegt es dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass das Elterngeld zum versteuernden Einkommen hinzugerechnet wird, um den persönlichen Steuersatz zu ermitteln. Dieser höhere Steuersatz wird dann auf das tatsächlich zu versteuernde Einkommen angewendet. Dies kann besonders bei höheren Einkommen oder wenn ein Partner weiterhin in Vollzeit arbeitet zu spürbaren Steuernachzahlungen führen. Experten empfehlen, etwa 10% des Elterngeldes als Rücklage für eventuelle Steuernachzahlungen beiseite zu legen.
Wie kann das Elterngeld zwischen den Partnern optimal aufgeteilt werden?
Die optimale Aufteilung des Elterngeldes hängt von der individuellen Situation der Familie ab. Grundsätzlich stehen Eltern 12 Monate Basiselterngeld zur Verfügung, die sie untereinander aufteilen können. Nimmt der zweite Elternteil mindestens zwei Monate in Anspruch, verlängert sich der Gesamtanspruch auf 14 Monate. Bei deutlichen Einkommensunterschieden kann es sinnvoll sein, dass der besserverdienende Partner weniger Monate Basiselterngeld, dafür aber mehr ElterngeldPlus-Monate nimmt. Der Partnerschaftsbonus (vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate) sollte in die Planung einbezogen werden, da er eine partnerschaftliche Aufteilung fördert und die finanzielle Situation verbessern kann.
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